Onlineveranstaltung „3G am Arbeitsplatz“

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Um unsere Mitglieder optimal auf die Einführung der 3G-Regel am Arbeitsplatz vorzubereiten, führten wir als UV Sachsen kurzfristig am vergangenen Dienstag eine online Veranstaltung zu den wichtigsten Fragen durch. Die große Resonanz mit mehr als 70 Unternehmerinnen und Unternehmern zeigte die dringende Notwendigkeit, zu informieren und zu unterstützen. In ihren Impulsen gaben Dr. Iris Henkel, Fachanwältin für Arbeitsrecht der Kanzlei Petersen Hardraht Pruggmayer, und Lars Bosse, Datenschutzexperte der LBC Management Support GmbH, den Mitgliedern einen ersten Überblick und standen danach für die zahlreichen Fragen zur Verfügung. Im Anschluss zeigte Brigit Kleinert von der Bundesagentur für Arbeit die aktuellen Bedingungen für die Beantragung von Kurzarbeitergeld auf.
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Wir danken Referenten für ihre spontane Bereitschaft an der Veranstaltung mitzuwirken!
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Hintergrund:
Mit dem neuen Infektionsschutzgesetz wurde am vergangenen Mittwoch die 3G-Regel am Arbeitsplatz eingeführt. Beschäftigte, bei denen ein physischer Kontakt mit anderen Mitarbeitern nicht ausgeschlossen werden kann, müssen vor Betreten des Unternehmens dem Arbeitgeber ihren Impf- bzw. Genesenenstatus nachweisen oder einen aktuellen negativen Coronatest vorzeigen.
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Weitere Informationen
Betrieblicher Infektionsschutz – BMAS
Powerpoint Bundesagentur für Arbeit
Übersicht des SMWA
Link zu unserer Corona-Homepage
Infektionsschutzgesetz
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