Webinar zum Hinweisgeberschutzgesetz

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Am 2. Juli 2023 ist das HinweisgeberschutzG in Kraft getreten, welches Unternehmen mit 50-249 Mitarbeitern verpflichtet, bis zum 17.12.2023 ein Hinweisgeberschutzsystem einzuführen. In welchen Situationen schützt das Gesetz Hinweisgeber? Welche Meldestellen müssen Arbeitgeber jetzt einrichten? Welche Verfahrensschritte und Prozessabläufe sind zu installieren und wie ist das ganze technisch umzusetzen?
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In unserem einstündigen Webinar hat Dr. Iris Henkel, Fachanwältin für Arbeitsrecht, Partnerin bei unserem Mitglied PETERSEN HARDRAHT PRUGGMAYER unkompliziert über die rechtlichen Vorgaben informiert. Im Anschluss hat Sebastian Heinemann, Seniorberater und Prokurist bei der beratungsraum Kommunal- und Unternehmensberatung GmbH, die technischen Umsetzungsmöglichkeiten erläutert und an einem Beispiel verständlich erklärt.
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Vielen Dank an die beiden Referenten für das kurzweilige Webinar!

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