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Krisenfrüherkennung für juristische Personen – lästige Pflicht oder praxisrelevanter Nutzen?

Bootshaus der SG LVB e.V. Schleußiger Weg 2a, Leipzig, Sachsen, Germany

Mitten in der CORONA-Pandemie wurde ab 01.01.2021 mit dem Stabilisierungs- und Restrukturierungsgesetz (StaRUG) unter anderem die Verpflichtung für Geschäftsleiter juristischer Personen geregelt, ein sogenanntes „Krisenfrüherkennungssystem" einzuführen. . Was auf den ersten Blick als ein zusätzlicher Baustein der scheinbar unbändigen Regulierungswut des Gesetzgebers anmutet, ist bei genauerer Betrachtung komplexer angelegt und könnte in absehbarer Zeit weitreichende Auswirkungen für

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