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Online Veranstaltung zum Lieferkettengesetz für KMU

8. Juni 2023, 14:00 - 15:30

Zu Jahresbeginn ist das Gesetz über die unternehmerischen Sorgfaltspflichten in Lieferketten (kurz auch Lieferkettensorgfaltspflichtgesetz) in Kraft getreten. Das Gesetz regelt die unternehmerische Verantwortung für die Einhaltung von Menschenrechten und Umweltstandards in den globalen Lieferketten und soll helfen, die UN-Leitprinzipien für Wirtschaft und Menschenrechte in Deutschland umzusetzen. Auch wenn das Gesetz zunächst für Unternehmen mit mindestens 3.000 und ab 2024 für Unternehmen mit mindestens 1.000 Beschäftigte im Inland zählt, reichen die betroffenen Unternehmen häufig den Druck einfach nach unten weiter. Sprich das Gesetz bringt jetzt schon konkrete Auswirkungen für kleinere und mittelständische Unternehmen mit sich, da sie oft Teil der Lieferkette (z.B. als Dienstleister, Lieferant etc.) und somit mittelbar betroffen sind. Es ist darüber hinaus davon auszugehen, dass das Lieferkettensorgfaltspflichtgesetz in den folgenden Jahren auch auf Unternehmen mit weniger als 1.000 Beschäftigten ausgerollt wird.
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• Was bedeutet das Lieferkettensorgfaltspflichtgesetz für den Mittelstand?
• Was müssen Unternehmen beachten?
• Was ergibt sich für Sie als KMU daraus?
• Wer ist zuständig für die Überwachung und welche Strafen werden verhängt?
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Auf diese und Ihre Fragen wird Frau Dr. Jördis Ambach, Partnerin, Rechtsanwältin, Fachanwältin für Handels- und Gesellschaftsrecht der Kanzlei PETERSEN HARDRAHT PRUGGMAYER in unserem Webinar eingehen.
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8. Juni 2023 | 14:00 – ca. 15:30 Uhr | über die Plattform Zoom
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Fragen: Senden Sie uns gern Ihre konkreten Fragen vorab mit der Anmeldung zu.
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ZUGANG:
Zoom-Meeting beitreten: https://us02web.zoom.us/j/9100695713
Meeting-ID: 910 069 5713

Details

Datum:
8. Juni 2023
Zeit:
14:00 - 15:30

Veranstaltungsort

online
online Germany