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Webinar zum Hinweisgeberschutzgesetz
17. Oktober 2023, 10:00 - 11:00
Am 2. Juli 2023 ist das HinweisgeberschutzG in Kraft getreten. Es verpflichtet Unternehmen mit 50-249 Mitarbeitern, bis zum 17.12.2023 ein Hinweisgeberschutzsystem einzuführen. Wir wollen Ihnen vorstellen, in welchen Situationen das Gesetz Hinweisgeber schützen will, welche Meldestellen Arbeitgeber jetzt einrichten müssen, welche Verfahrensschritte und Prozessabläufe zu installieren sind und wie Sie das ganze technisch umsetzen können.
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In unserem einstündigen Webinar werden Ihnen Herr Sebastian Heinemann, Seniorberater und Prokurist bei der beratungsraum Kommunal- und Unternehmensberatung GmbH, zertifizierter Datenschutzbeauftragter und Risikomanagement-Beauftragter, sowie Frau Dr. Iris Henkel, Fachanwältin für Arbeitsrecht, Partnerin bei PETERSEN HARDRAHT PRUGGMAYER, über die rechtlichen Vorgaben und die technischen Umsetzungsmöglichkeiten des Gesetzes informieren.
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Anmeldung bitte per E-Mail an denise.greibig@uv-sachsen.org oder über folgenden Link: https://lets-meet.org/reg/84eaee298d41296212
Den Zugangslink für ZOOM Meetings senden wir Ihnen im Vorfeld der Veranstaltung zu!